Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab 01.08.2026
Allgemeines
Mit der Abgabe von Kommissionsartikeln bestätigen Kundinnen und Kunden, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und akzeptiert haben.
Die jeweils gültige Version der AGB wird auf unserer Webseite veröffentlicht. Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, sich über Änderungen zu informieren.
Eine Abmeldung aus dem Kundenstamm ist jederzeit schriftlich möglich. Auf Wunsch können während der Öffnungszeiten noch vorhandene Artikel aussortiert werden. Nach der Kontrolle werden diese zusammen mit einer allfälligen Schlussauszahlung ausgehändigt.
Annahme der Artikel
Wir nehmen nur saubere, gut erhaltene und saisonal vorsortierte Kinderartikel mit Grössenetiketten entgegen. Die Artikel werden von uns überprüft, ausgezeichnet und im Laden zum Verkauf angeboten.
Pro Abgabe werden maximal:
- 2 Coop – / Migros – Taschen oder
- 1 IKEA – Tasche
angenommen – inklusive Schuhe und Spielsachen.
Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Artikel angenommen werden können. Nicht angenommene Waren müssen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt unserer SMS-Benachrichtigung im Laden abgeholt werden.
Für nicht fristgerecht abgeholte Waren verrechnen wir aufgrund des zusätzlichen Aufwands CHF 10.– pro Tasche.
Die Verkaufspreise werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festgelegt oder gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden bestimmt. Saisonale Preisänderungen oder Ausverkäufe liegen im Ermessen des Vereins Kinderwarenbörse s’Pünktli.
Angenommen werden:
- Saisonale Kinderkleider in den Grössen 44–176
- Saisonale Kinderschuhe in den Grössen 18–38
- Autositze ECE R44 / ECE R129 (Gruppe II und III)
- Schlafsäcke, Buggys, Laufräder und Kickboards
- Helme nach EN1077 / EN1078, max. 5 Jahre nach Herstellung, aktuell ab 2022
- Rucksäcke für Waldspielgruppen
- Bücher und Spielzeug
Saisonal zusätzlich:
- Regenkleidung
- Skibekleidung
- Handschuhe, Mützen und Schals
- Skier und Skischuhe
- Sportartikel
- Badeartikel
- Fasnachtsartikel
- Halloweenartikel
Artikel, die nach Ablauf einer Saison noch im Laden sind, werden nicht retourniert. Sie werden entweder für die nächste Saison eingelagert oder an eine gemeinnützige Organisation unserer Wahl weitergegeben.
Annahmezeiten
- nach den Sommerferien bis 30. November: Winterartikel und Spielzeug
- im Dezember: Fasnachtsartikel und Spielzeug
- im Januar: Annahmepause
- nach den Fasnachtsferien bis 31. Mai: Sommerartikel und Spielzeug
- im Juni und Juli: Annahmepause
Verkaufserlös und Kundenpflichten
Vom Verkaufserlös werden 40 % an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt.
Das Guthaben kann während der Ladenöffnungszeiten in bar ausbezahlt oder mit Einkäufen verrechnet werden.
Wird das Guthaben nicht innerhalb eines Jahres bezogen, verfällt der Anspruch zugunsten des Vereins Kinderwarenbörse s’Pünktli.
Adressänderungen sowie neue Kontaktdaten sind dem Verein mitzuteilen.
Sollte der Laden aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen geschlossen bleiben, besteht kein Anspruch auf Verkauf oder Auszahlung.
Haftung
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Artikel übernimmt der Verein Kinderwarenbörse s’Pünktli keine Haftung.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Verständnis.
Wir freuen uns auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Verein Kinderwarenbörse s’Pünktli
